Mit noah fit für GEG §71a und CSRD / ESG-Reporting
Erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind und wie unsere Anwendung Sie dabei unterstützt, diese einzuhalten.
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Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlagenleistung von mehr als 290 Kilowatt bis zum 31. Dezember 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem ausgestattet sein.
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fit für GEG §71a
Pflicht zur Gebäudeautomatisierung bis Ende 2024
Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlagenleistung von mehr als 290 Kilowatt müssen nach dem GEG §71a Gebäudeenergiegesetz bis zum 31. Dezember 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem ausgestattet sein.
Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse
Das Gebäudeautomatisierungssystem muss eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Energieverbräuche ermöglichen. Eine Person oder ein Unternehmen muss für das Gebäude-Energiemanagement benannt oder beauftragt werden.
Kommunikation und gemeinsamer Betrieb verschiedener Systeme
Das System für die Gebäudeautomatisierung muss die Kommunikation zwischen verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglichen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Systeme gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben werden können
Im Rahmen der (CSRD) müssen Unternehmen in der ganzen Welt – die unter die Richtlinie fallen – ab Anfang 2025 ESG-Daten melden. Diese ESG-Daten werden von den Aufsichtsbehörden ebenso rigoros geprüft wie Untenehmensfinanzdaten.
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fit für CSRD / ESG-Reporting
Genauigkeit der Daten (Scope 1 und 2 Emissionen)
Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, genaue und zuverlässige Daten über ihren Energieverbrauch zu sammeln. Diese Daten sind jedoch entscheidend, um die direkten (Scope 1) und indirekten Emissionen (Scope 2) zu berechnen.
Monitoring und Reporting in Echtzeit
Unternehmen müssen oft den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen auf Jahresbasis schätzen und berichten, was zu Verzögerungen und Ungenauigkeiten führen kann.
Compliance und Berichterstattungspflichten
Unternehmen stehen unter zunehmendem Druck, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach internationalen Standards zu berichten, z.B. GRI, CDP, und andere.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt die Verteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter für Gebäude, die fossile Brennstoffe zur Wärme- und Warmwassererzeugung nutzen.
Mit
fit für CO2KostAufG
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt die Verteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter für Gebäude, die fossile Brennstoffe zur Wärme- und Warmwassererzeugung nutzen.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Die Kohlendioxidkosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes, desto mehr Kosten trägt der Vermieter. Bei emissionsarmen Gebäuden trägt der Mieter bis zu 100 % der Kosten, während der Vermieter bei ineffizienten Gebäuden bis zu 95 % der Kosten übernimmt.
Erstattungsanspruch des Mieters
Wenn der Mieter sich selbst mit Wärme oder Warmwasser versorgt, hat er Anspruch auf Erstattung der Kohlendioxidkosten, die der Vermieter laut Gesetz tragen muss. Der Mieter muss diesen Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Abrechnung geltend machen.
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